Koblenzer Stadtvorstand blockiert Aufarbeitung der Corona-Zeit

Kritische Stimmen aus der Wissenschaft und Erkenntnisse aus den Untersuchungsausschüssen werden ausgeblendet

Im vergangenen Stadtrat ist erneut eine AfD-Initiative zur Aufarbeitung der Corona-Zeit von der Verwaltung und den übrigen Ratsfraktionen zurückgewiesen worden. Während im gesamten Bundesgebiet Untersuchungskommissionen tagen und sogar Corona-Hardliner wie Gesundheitsminister Karl Lauterbach öffentlich Fehler eingestehen und eine kritische Reflexion der staatlichen Maßnahmen anmahnen, soll in Koblenz offensichtlich über den betreffenden Zeitraum der Mantel des Schweigens gelegt werden. Warum scheut der Stadtvorstand vollumfängliche Transparenz in diesem so weitreichenden Handlungsfeld der Verwaltung?

Das zentrale Argumentationsmuster des Oberbürgermeisters aus der im Rat verlesenen Stellungnahme trägt jedenfalls nicht. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat keineswegs sämtliche Grundrechtseinschränkungen gebilligt. Insbesondere hat das BVG nicht die heute unstreitig als überzogen und übergriffig geltenden Maßnahmen gegenüber Kindern und älteren Menschen nachträglich legitimiert. Zudem hat sich das BVG auf weithin unbelegte Tatsachen gestützt, wie die zwischenzeitlich freigeklagten RKI-Protokolle beweisen. Die Verfassungsrichter haben sich bei der Beurteilung der Gefährdungslage maßgeblich auf die Einschätzungen von Robert-Koch-Institut (RKI) und Paul-Ehrlich-Institut (PEI) verlassen. Die betreffenden dem Bundesgesundheitsministerium unterstellten und damit weisungsgebundenen Behörden haben jedoch nachweislich nicht evidenzbasiert gehandelt, sondern sind politischen Vorgaben der amtierenden Gesundheitsminister gefolgt, die bundesweit ein hartes Maßnahmen-Regime durchsetzen wollten. Die Glaubwürdigkeit der beiden in der Zeit so einflussreichen Institutionen ist überdies jüngst durch das Verwaltungsgericht Osnabrück ganz grundsätzlich infrage gestellt worden.

Unabhängig davon gilt: Weder einzelfallbezogene Gerichtsurteile noch Weisungen übergeordneter Behörden entbinden eine Kommunalverwaltung bei grundrechtseinschränkenden Allgemeinverfügungen von einer besonderen Sorgfaltspflicht. Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit hätten also zwingend und fortlaufend eigene Daten erhoben werden müssen, um die tatsächliche Gefährdungslage in der Region angemessen zu erfassen. Wo also sind diese Daten für die Stadt Koblenz? Auf welcher empirischen Grundlage wurden die einschneidenden Maßnahmen beschlossen? Wie liefen die internen Entscheidungsprozesse wirklich ab? Die Einsetzung einer unabhängigen Untersuchungskommission, wie sie die AfD-Fraktion bereits gefordert hat, ist dringlich geboten.

Wenn sich Oberbürgermeister Langner vor diesem Hintergrund rechtfertigend auf „Bilder aus Bergamo“ beruft und die Koblenzer Corona-Politik der Folgezeit als vorbildhaft preist, muss er im selben Atemzug auch an das beispiellose Leid der Kinder, die in Isolation sterbenden alten Menschen und die unzähligen Impfgeschädigten erinnern – von den vernichteten wirtschaftlichen Existenzen in der Region einmal ganz abgesehen. Erneut zeigt sich in aller Deutlichkeit: Nur mit der Alternative für Deutschland wird es eine konsequente und umfassende Aufarbeitung der Corona-Jahre geben – und eine Zukunft ohne Lockdowns, Ausgangssperren, Impfzwang, gesellschaftliche Spaltung und Kollateralschaden. Die eigentliche „Hüterin der Verfassung“ ist die AfD.