Meine Kleine Anfrage: Einsatzleitung der Polizei, die den friedlichen Bürgern mittels Lautsprecher dankte, verletzte nicht ihre Neutralitätspflicht. Der Spaziergang stand unter Schutz des Art. 8, GG und verlief in der “Gesamtschau friedlich”, keine Extremisten unterwegs.
Der Ertrag meiner Anfrage hebt sich ziemlich deutlich von dem Tenor des Innenministers ab. Der mehrfach vor den Spaziergängern warnte.