Nach Angaben des Koblenzer Oberbürgermeisters David Langner (SPD) tritt ab Samstag den 15.01.22 eine neue Allgemeinverfügung in Kraft. Sie verbietet unangemeldete Proteste gegen die Corona-Maßnahmen, aber auch alle anderen nicht angemeldeten Versammlungen. Oberbürgermeister David Langner begründet die Allgemeinverfügung mit Nichteinhaltung der auferlegten Hygienemaßnahmen durch die Teilnehmer der Versammlungen, wie beispielsweise Maskenpflicht oder Abstandsgebote.
Tatsächlich gibt es jedoch für ein generelles Verbot der Spaziergänge keine rechtliche Grundlage – zumindest nicht mehr seit dem Auslaufen der sogenannten „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ am 24. November 2021, weswegen ein solches Verbot der Spaziergänge rechtlich auf äußerst wackligen Füßen stehen dürfte. Aufgrund der durch die damalige Bundesregierung vorgenommenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, war es tatsächlich möglich, Versammlungen während einer sogenannten „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ zu untersagen, allerdings tritt mit dem Ende dieser Absatz 8 im § 28a IfSG wieder in Kraft, der besagt, dass Versammlungen nicht mehr aus Gründen des Infektionsschutzes im Vorhinein verboten werden dürfen.
Tatsächlich besteht zwar nach wie vor die Möglichkeit, Versammlungen bei Nichteinhaltung der Hygieneauflagen aufzulösen, dies sollte jedoch die allerletzte Maßnahme sein, und immer unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit individuell entschieden werden. Berücksichtigt man den Umstand, dass in Koblenz derzeit nur ca. zehn Prozent der Intensivbetten mit Covid-Patienten belegt, und etwas mehr als ein Viertel der Intensivbetten frei sind, muss das hohe Gut der Versammlungsfreiheit erste Priorität sein und der Infektionsschutz darf nicht als fadenscheiniger Vorwand missbraucht werden, unliebsame Demonstrationen zu verbieten oder aufzulösen. Auch der Vorwand von angeblich zunehmender Gewalt durch Extremisten in Zusammenhang mit den Spaziergängen ist fragwürdig, da der überwiegende Teil der Demonstranten friedlich ist und einem bürgerlichen Milieu entstammt. Einzelne Zwischenfälle werden hier instrumentalisiert, um die Spaziergänger in ihrer Gesamtheit ins Zwielicht zu rücken und zu diskreditieren.
Joachim Paul, Vorsitzender der AfD-Ratsfraktion Koblenz erklärt dazu: „Die Stadt hat jüngst festgestellt, dass ein Verbot der Koblenzer Spaziergänge unverhältnismäßig sei. Diese Haltung ist vernünftig und trägt zur Deeskalation bei. Koblenz sollte sich als politisch neutrale und tolerante Stadt präsentieren, die friedlichen und demokratischen Bürgerprotest ganz grundsätzlich willkommen heißt. Ich erinnere an die Demonstrationen der ‚Fridays for Future‘ und ‚Black Lives Matter‘-Bewegungen – bei der letztgenannten waren zahlreiche Verstöße gegen die Corona-Auflagen – insbesondere gegen Maskenpflicht und Abstandsgebote – festzustellen. Damals gab von Seiten der Stadt Koblenz keine Kritik. Im Gegenteil, die Stadt hat offensiv für diese Demonstrationen geworben. Darüber hinaus ist ein Verbot rechtlich heikel. Es ist unklar, ob die aktuelle Gesetzeslage nach Beendigung der pandemischen Lage von nationaler Tragweite ein Verbot der Spaziergänge durch den Stadtvorstand überhaupt rechtssicher möglich macht. Ich habe da größte Bedenken. Es scheint so, als würde sich der Stadtvorstand nun von Linken, Grünen und der SPD hinsichtlich dieses Themas drängen und treiben lassen. Ich appelliere an den Stadtvorstand, an der rechtssicheren und politisch vernünftigen Position, dass ein Verbot unverhältnismäßig sei, festzuhalten. Die AfD-Fraktion wird sich im Rat entsprechend gut wahrnehmbar einbringen“.