In den nächsten Wochen wird über der Domstadt Köln das muslimische Glaubensbekenntnis erschallen: In einem zweijährigen „Pilotprojekt“ erlaubt die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker den muslimischen Muezzinruf für die mehreren Dutzend Moscheen der Stadt.Aus den Antworten der Stadt auf eine Anfrage der AfD-Fraktion Koblenz (8. Juni 2020, Zeichen: 2020-328) ergibt sich, dass es in Koblenz offenbar vorbehaltlos und grundsätzlich möglich ist, dass eine islamische Glaubensgemeinde einen Muezzin öffentlich „zum Gebet“ rufen lässt. Eine Erlaubnis sei dazu nicht nötig. Hintergrund der Anfrage waren Hinweise von Bürgern, die sich durch den Ruf des Muezzins mittels Lautsprecher gestört gefühlt haben. Für die Ratsfraktion der AfD ist das Kölner Projekt kein Vorbild. Im Gegenteil: Die Stadt sollte den Ruf des Muezzins nun unter den Vorbehalt einer Genehmigung stellen und die Möglichkeiten einer vollständigen Untersagung prüfen.
Dazu Joachim Paul, Fraktionsvorsitzender: „Der Muezzin ruft das Glaubensbekenntnis des Islam aus. Es besteht insbesondere aus den Formeln ‚Es gibt keinen Gott außer Allah‘ und ‚Allah ist der Größte‘. Damit wird nach unserem Verständnis eine religiöse Überordnung und Überlegenheit formuliert, die weit über eine Erinnerung an das tägliche Gebet hinausgreift. Der Ruf des Muezzins ist unser Erachten insbesondere deshalb nicht grundsätzlich von der Religionsfreiheit gedeckt, weil der Islam von Organisationen wie ‚Ditib‘ als politisches Programm angesehen und entsprechend instrumentalisiert wird. Es wundert daher nicht, dass die immer wieder negativ auffallende ‚Ditib‘ hier treibende Kraft ist“. „Gemäßigte Muslime, die mit der Religionsausübung keine politische Agenda verfolgen, haben uns in zahlreichen Dialogen der Vergangenheit und gerade jüngst erneut mitgeteilt, dass der Ruf des Muezzins keineswegs eine Vorbedingung des Gebets darstellt und auf die oben beschriebenen Zusammenhänge verwiesen. Sie fühlen sich vielmehr unwohl, wenn fundamentalistische und islamistisch orientierte Gemeinden ihren Muezzin rufen lassen. Auch wir halten es für bedenklich und fragwürdig, wenn extremistische Moscheegemeinden – man denke nur an den Fall der Hasspredigermoschee in Koblenz– durch den Ruf des Muezzins auf sich öffentlich aufmerksam machen. Wir teilen insbesondere ihre Ansicht, dass die Religionsfreiheit nicht von turmhohen Minaretten, der überaus fragwürdigen Benennungen von Moscheen nach Kriegsherren, so wie das bei der ‚Ditib‘ üblich ist, und schon gar nicht vom öffentlichen Ruf des Muezzins mittels Lautsprecher abhängt“.
Joachim Paul schließt: „Eine Civey-Umfrage hat jüngst ergeben, dass 76 Prozent der Bürger den Ruf des Muezzins in der Öffentlichkeit ablehnen, 64 Prozent wollen ihnen auf gar keinen Fall. Es ist davon auszugehen, dass die Bürger in Koblenz das genauso sehen. Ihnen sind wir als Ratsfraktion verpflichtet.“