AUFLÖSUNG:
Bei Demonstration A „Menschen für Grundrechte“ wurde laut Josef Hehl (Leiter des Koblenzer Ordnungsamtes) nicht genug Abstand eingehalten. Daraufhin kündigte er „Konsequenzen“ an. Die Polizei hat von Teilnehmern die Personalien aufgenommen, der Veranstalter muss mit Bußgeldern rechnen.
Einige Tage später fand Demonstration B “Walk for Justice” in Koblenz statt. Diese Demonstration richtete sich gegen Alltagsrassismus und Polizeigewalt. Dies gefiel dem Ordnungsamt Koblenz wohl so sehr, dass keine Verstöße gegen die Auflagen festgestellt wurden. Demonstration B wurde von der Verwaltung der Stadt Koblenz selbst beworben.
Regiert in Koblenz nunmehr die Willkür? Demokratie kann nur funktionieren, wenn alle relevanten Gruppen gleich behandelt werden.