Hunde, die aus illegaler Züchtung stammen oder von ungeeigneten Besitzern vernachlässigt und ausgesetzt wurden sowie aus nicht tiergerechter Haltung beschlagnahmte Vierbeiner haben es bedeutend schwerer, ein neues und artgerechtes Zuhause zu finden. Um den Anreiz zu vergrößern, solche Hunde erfolgreich an geeignete Interessenten zu vermitteln, beantragt die AfD-Fraktion eine unbefristete Steuerbefreiung für Halter von Hunden, die nachweislich aus dem Tierheim Koblenz übernommen wurden. Personen, die sich dazu entschlossen haben, einem Tier ein neues und besseres Zuhause zu geben, sollten dafür nicht mit einer Steuer zusätzlich belastet werden. Hunde sind insbesondere für alleinstehende ältere Menschen, die leider allzu oft nur einen kleinen finanziellen Spielraum haben, über viele Jahre hinweg eine wichtige Schnittstelle zu ihren Mitmenschen und damit ein Garant gegen Vereinsamung und Bewegungsmangel. Da neben der Hundesteuer auf die zukünftigen Halter auch Kosten für Futter, Impfungen und Tierarzt zukommen, könnten die gegenwärtig fälligen 108 Euro per annum gerade für diese Personengruppe ein Grund sein, doch von einer Anschaffung eines Hundes aus dem Tierheim abzusehen.