Überfall auf Shisha-Bar in Koblenz – Kreis der Tatverdächtigen weitet sich auf 30 aus

Abschiebeverbot für mutmaßliche Bandenmitglieder zeigt Schwächen der Asylgesetzgebung auf.

Eine Antwort der Landesregierung auf eine weitere Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Drs. 17/6998) wirft ein neues Licht auf den Überfall auf die Shisha-Bar „Zweite Heimat“ in Koblenz. So ist die Zahl der Beschuldigten in dem Prozess auf mittlerweile 30 Personen, darunter mindestens 10 Asylbewerber, angewachsen. 18 der Beschuldigten sind teilweise wegen schwerer Straftaten vorbestraft (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit). Dennoch wurde für mindestens drei der mutmaßlich an der Tat beteiligten Asylbewerber – die möglicherweise Mitglieder einer regional agierenden Bande sind – ein Abschiebeverbot festgestellt. Einem weiteren mutmaßlichen Tatbeteiligten gelang es, sich bereits im Vorfeld des Prozesses ins Ausland abzusetzen.

Dazu Joachim Paul, stellvertretender Vorsitzender der AfD-Fraktion im Stadtrat Koblenz: „Kein Bürger kann mehr nachvollziehen, dass Asylbewerber, die eine Reihe schwerster Strafen begangen haben, möglicherweise Bandenmitglieder sind und eine Gefahr für die Bürger darstellen, nicht abgeschoben werden können. Bei dieser Rechtslage kann man den Eindruck gewinnen, Risikopersonen besäßen einen Freibrief. Der Fall zeigt deutlich, dass die derzeitige Asylgesetzgebung aus der Zeit gefallen ist und dringend reformiert werden muss. Risikopersonen und Gefährder müssen schnell abgeschoben werden können. “

Paul weiter: „Die AfD fordert erneut die intensive Prüfung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegen alle tatbeteiligten Asylbewerber. Mutmaßliche Bandenstrukturen müssen dringend überprüft werden.“

Joachim Paul (AfD)