„Keine exakte Wissenschaft“

Kommentar zum Artikel der RZ zum Thema Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern, 23. Mai.

Es mag sein, dass es eine exakte, auf das Jahr genaue medizinische Altersfeststellung ohne Schwankungsbreite nicht gibt. Jedoch wird eine rein akademische Herangehensweise der Sache nicht gerecht. Vielen der nach Deutschland einreisenden Asylbewerber ist längst bewusst, dass eine Minderjährigkeit zahlreiche Vorteile mit sich bringt und eine entsprechende Vortäuschung in den meisten Fällen unerkannt und ohne Konsequenzen bleibt. Das Risiko ist also null.

Es geht um Steuergelder, deren betrügerische Vergeudung wir unbedingt unterbinden müssen. Die Summen sind astronomisch hoch. Der mutmaßliche Täter von Kandel gab an, 15 Jahre alt zu sein und war laut medizinischem Verfahren mit größter Wahrscheinlichkeit 20. Medizinische Verfahren sind ein geeignetes Instrument, um massenhafte Falschangaben und teuren Betrug zu unterbinden.

Der stellvertretende Direktor der Rechtsmedizin an der Uni Münster, Prof. Dr. Andreas Schmeling, hat sich für den Einsatz des Horvath-Verfahren stark gemacht, dem nur eine geringe Schwankungsbreite zu Grunde liegt (wenige Monate bis 2,5 Jahre). Man mag damit zwar nicht feststellen können ob ein Asylbewerber 17 oder 18 Jahre alt ist, sehr wohl aber ob er 15 oder 20 Jahre alt ist.

Angesichts der Praxis anderer EU-Staaten wie Dänemark, das medizinische Verfahren zur Altersfeststellung systematisch einsetzt, ist das Bemängeln der fehlenden Exaktheit befremdlich und vielen Bürgern nicht zu vermitteln.

Joachim Paul, MdL und Stadtrat