Leserbrief 1: „Steuerzahler hat ein Anrecht auf Überprüfung der Altersangaben“
Na wunderbar, hat doch der Rest des Stadtrates Koblenz die AfD mal wieder in die Schranken verwiesen! Die Frage, wie eine gleiche Anzahl zufällig ausgewählter Koblenzer Bürger reagiert hätte, darf und muss gestellt werden! Es wird Zeit, dass die Mitglieder des Koblenzer Stadtrates sich des Themas annehmen, anstatt an dem Motto „Es kann nicht sein, was nicht sein darf“ festzuhalten! Der Steuerzahler hat ein Anrecht auf Überprüfung der Altersangaben von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen!
Dieter Just, Koblenz RZ Koblenz und Region vom Mittwoch, 14. Februar 2018, Seite 15
Leserbrief 2: „Nur wichtig, dass dieses Thema überhaupt angesprochen wird“
Irgendwie ist es offenbar vorbei mit der Wohlfühlsupergroko im Koblenzer Stadtrat. Jedenfalls hat der Leser den Eindruck, dass immer öfter über „Empörung“ statt Kuschelstunde berichtet wird. Nun muss ich zugeben: Mir als Bürger ist es völlig gleich, ob ein wichtiges Thema vom, wie man im Süden sagt, „Gott-sei-bei-uns“ vor den Rat gebracht wird. Für mich ist nur wichtig, dass dieses Thema überhaupt angesprochen wird. Und manchmal frage ich mich: Warum kamen die anderen Parteien bisher nicht darauf? Gut: Populismus mag das für die einen sein. Genauso gut könnte man doch sagen: Alle anderen Parteien wollen doch nur vom eigenen Versagen ablenken. Als Kind oder als Jugendlicher zu gelten, hat in diesem Land sinnvollerweise enorme finanzielle und juristische Vorteile. Für den Betroffenen selbst, aber auch für die Eltern. Die berichtete „Empörung“ bezieht sich nun auf die Forderung, diesen Zustand (Kind/Jugendlicher) einigermaßen verlässlich festzustellen. Und zwar da, wo er nicht zweifelsfrei durch die Betroffenen bewiesen werden kann. Auch wenn allerletzte Gewissheit nicht zu erreichen ist: Was ist daran verwerflich? Ein unbegleiteter Minderjähriger kostet den Steuerzahler 175 Euro pro Tag. 4 Milliarden Euro waren das im Jahr 2017. So meldet es das Familienministerium in Berlin. Da stellen sich mir ein paar Fragen: Ist es für einen Spanier, Holländer oder Polen möglich, bei einer Anmeldung in Deutschland das Alter der Kinder beliebig zu verändern? Ist das für einen deutschen Bürger möglich, wenn er die Papiere des Kindes wegwirft? Wie sieht der Schutz von 10-Jährigen in einer Schulklasse aus, in der möglicherweise auch 12- oder 13-Jährige mit ganz falschen Altersangaben sitzen? Wurden Klassenlehrer nach ihren Erfahrungen befragt? Wurden Sozialarbeiter oder Polizisten nach ihren täglichen Erfahrungen mit möglicherweise gar nicht Minderjährigen befragt? Wie ist die Lage für den angeblichen Jugendlichen selbst, wenn er sein Leben lang in der falschen Altersgruppe „untergebracht“ sein wird (Lehre/Arbeitsaufnahme/Rentenalter/Discobesuch/Ehe usw.)? Es erfolgt also die „Augenscheinnahme“ und das „intensive Gespräch“ durch zwei Fachkräfte. Sprechen diese Fachkräfte denn Arabisch, Eritreisch, Somalisch, Afghanisch? Oder sitzt da ein glaubwürdiger, vereidigter Übersetzer dazwischen? Oder genügt ein Übersetzer vom Ditib oder aus einem Arabischkurs der VHS? Was wird in dem Gespräch zur Altersfeststellung denn gefragt: persönliche Altersgefühle oder Erinnerung an die Grundschule, an die Geburtstagsfeiern daheim? Auf diesem Weg will man also eine willkürliche Altersangabe prüfen? Die Entscheidung hat dann für den Betroffenen, aber auch für unsere ganze Gesellschaft 60 oder 70 Jahre Bestand und weitreichende Folgen. Dass solche Verfahren kritisch hinterfragt werden, das sollte eine Selbstverständlichkeit sein für alle, die mit dem Geld fremder Leute Wohltaten verteilen. Etwas „Empörendes“ kann ich daran nicht erkennen, denn ich möchte sehr gern zwischen der Bereitschaft zur Hilfe und der Bereitschaft unterscheiden, mich belügen zu lassen. Alles andere zerstört mein Vertrauen in Recht und Gesetze dieses Landes.
Wolfgang Renschke, Koblenz RZ Frühausgabe vom Donnerstag, 22. Februar 2018, Seite 18